RALF
M0EBIUS LL.M., Rechtsanwalt in Uruguay - Zulassung in
Deutschland

Rechtsanwaelte
LAAKE & M0EBIUS
Isernhagen
(Deutschland)
- Punta del Este (Uruguay)
Rechtsanwalt RALF M0EBIUS LL.M.
Rechtsinformatik
Cl. Curupay, Cs. Lukilane
20100
Punta del Este
Uruguay
Tel.: 00598 (042) 483021
Fax: 0049 (0121) 20215543
mail:
business@punta.com
mail:
realestate@punta.com
Web:
http://anwalt.punta.com
- Leben in
Punta del Este, Bildergalerie
Ob eine
Investition in Punta del Este in Betracht kommt, hängt nicht
nur von statistischen Daten ab. Sehen Sie sich eine Bildauswahl an.
- Immobilien in Punta del
Este, Beratung
Bei der
Beratung zur Auswahl geeigneter Grundstuecke fuer Eigenheime oder
Flaechen
zur touristischen Nutzung oder der Begutachtung gebrauchter Immobilien
und deren Bewertung nebst
Moeglichkeiten ihrer Umgestaltung, sind juristische Kenntnisse allein
nicht ausreichend.
- Kooperation,
Ingenieurbuero Koenes
Dipl.-Ing.
Koenes bietet sein Fachwissen bei der Investitionsberatung sowie der
Um- und Neugestaltung von Grundstuecken in Punta del Este an.
SUSANA NELSA, Rechtsanwalt
und
Notar in Montevideo, Abogado y
Escribano en Montevideo, Zulassung
in Uruguay.
Rechtsanwaelte
LAAKE & M0EBIUS
Isernhagen
(Deutschland)
- Punta del Este (Uruguay)
in
Kooperation mit
SUSANA NELSA, Abogado y Escribano en
Uruguay - Montevideo
Tel.: 00598 (042) 483021
Fax: 0049 (0121) 20215543
mail:
montevideo@einwanderungsberatung.de
mail:
montevideo@einwanderungshilfe.de
Web:
www.einwanderungsberatung.de
- Einwandern
nach Uruguay
Weil das Interesse an einer Einwanderung nach
Uruguay aus
Deutschland immer groesser wird, bieten die Rechtsanwaelte LAAKE
und M0EBIUS in Koperation mit der in Uruguay zugelassenen
Rechtsanwaeltin und Notarin Susana Nelsa einen Service
für die Einwandererung nach Uruguay an.
Die Einwanderungshilfe umfasst alle Dienstleistungen, die notwendig
sind, dem Einwanderer bei der Einwanderung nach Uruguay die notwendigen
notariellen Urkunden zu erstellen und die Aufenthaltsgenehmingung -
cedula - ueber die Direccion Nacional de Migracion in Montevideo zu
beschaffen.
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Ich
bin als Rechtsanwalt am Amtsgericht Burgwedel und Landgericht Hannover
sowie am
Oberlandesgericht
Celle
zugelassen, darf aber vor jedem Amts- Land- und Oberlandesgericht in
Deutschland auftreten. Meine Zulassung als Anwalt in der Bundesrepublik
Deutschland ist verbunden mit der Mitgliedschaft in der
Rechtsanwaltskammer Celle, Bahnhofstraße 5, 29221 Celle. Die
wesentlichen rechtlichen Grundlagen fuer die Ausuebung
des Berufes als
Rechtsanwalt finden Sie in der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Berufsordnung
fuer Rechtsanwaelte und der Bundesrechtsanwaltsgebuehrenordnung
und dem seit 01.07.2004 geltenden
Rechtsanwaltsverguetungsgesetz nebst
Verguetungsverzeichnis.
Ich
habe den Ergaenzungsstudiengang Rechtsinformatik im Rahmen des
European
Legal Informatics Study Programme (EULISP) an der Universitaet
Hannover
und der Universitaet Leuven mit dem akademischen Grad Master
of Laws, LL.M.
abgeschlossen. Neben der Vermittlung von technischen Grundlagen im
Bereich der Informationstechnologie waren Lehrinhalte des
zweisprachigen Studiums EDV- und Informationsrecht, Telekommunikations-
und Medienrecht, Datenschutzrecht, Recht der elektronischen
Transaktionen, Softwarevertragsrecht, Recht des E-Commerce, Recht der
Elektronischen Signatur und Europaeische Grundlagen des
IT-Rechts.
Wegen
meiner Zulassung als Rechtsanwalt in Deutschland und unseren Bueros
in Isernhagen / Deutschland und Punta del Este
/ Uruguay, ist ein
Schwerpunkt unserer Kanzlei die Vertretung Deutscher Firmen oder
Privatpersonen mit Sitz in Uruguay
bei rechtlichen Problemen in
Deutschland und die Beratung von Mandaten aus dem Ausland im
Hinblick auf Investitionen im Tourismussektor oder des Erwerbs von
Immobilien in Uruguay. Insbesondere eine Geldanlage
im Immobilienbereich bietet
wegen des niedrigen Preisniveaus und der aeusserst attraktiven
Umweltbedingungen
ausgezeichnete Wachstumschancen.
Klimatische Verhaeltnisse wie in Kapstadt / Suedafrika (Kap
der guten Hoffnung), aehnliche Kriminalitaetsraten wie in
Europa und das am
besten ausgebaute Verkehrsnetz Suedamerikas, kombiniert mit
einem modernen Glasfasertelefonkabelnetz, machen Uruguay zu einem
attraktiven Standort fuer die Tourismusindustrie, IT-Firmen und
Ruhestaendler, die neben bezahlbaren Immobilien auch eine
hervorragende und kostenguenstige medizinische Versorgung
vorfinden.
Wegen
der Zugehoerigkeit Uruguays zum
Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (GATT) und der allseits
anerkannten Notwendigkeit, die
Regeln des freien Welthandels ohne Hindernisse beizubehalten und zu
staerken sowie des gemeinsamen Interesses der EU und Uruguays an der
Aufnahme neuer vertraglicher Beziehungen, wurde
1992 mit Beschluss 92/205/EWG des Rates ein Rahmenabkommen ueber die Zusammenarbeit
zwischen der
Europaeischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Oestlich des
Uruguay geschlossen, um eine weitreichende
Zusammenarbeit in den fuer den wirtschaftlichen und sozialen
Fortschritt strategisch wichtigen Bereichen zu entwickeln, womit die
Handels- und Investitionsbereitschaft
zwischen beiden Wirtschaftsregionen gefoerdert werden soll. Das
Abkommen ist am 01.11.1994 In Kraft getreten.
Ausserdem
wurde 1999 durch den Beschluss 1999/279/EG des Rates
die Moeglichkeit einer engen Zusammenarbeit zwischen der EU und dem
Mercosur eroeffnet. Schliesslich wurde ein Interregionales
Rahmenabkommen über die Zusammenarbeit zwischen der
Europaeischen
Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten und dem Mercado
Común del Sur (Mercosur) und seinen Teilnehmerstaaten,
zu welchen auch Uruguay gehoert, vereinbart (ABl. L 112 vom
29.04.1999).
Ferner wurde eine gemeinsame Erklaerung zum politischen Dialog zwischen
der Europaeischen Union und dem Mercosur abgegeben. Gegenstand dieses
Abkommens sind die Perspektive einer verbesserten Zusammenarbeit in den
Bereichen Handel und Wirtschaft, die durch den Abschluss separater
bilateraler Abkommen mit Brasilien, Paraguay, Uruguay (s.o.) und
Argentinien im Hinblick auf die Gruendung einer interregionalen
Assoziation ohnehin schon auf hohem Niveau existiert. Das Abkommen ist
am 01.07.1999 in Kraft getreten.
Interessant
ist nicht nur vor diesem Hintergrund eine
Investition
in Immobilien in Uruguay, denn In Uruguay gibt es ein zuverlaessiges,
dem deutschen Recht
vergleichbares, Grundbuchsystem. Der wirksame Grundstueckskaufvertrag
bedarf der notariellen Beurkundung. In der Regel werden zwei
Vorvertraege geschlossen. Der erste Vertrag enthaelt die
Beauftragung eines Notars durch beide Parteien. Der zweite Vertrag wird
notariell beglaubigt und enthaelt die Anzahlung eines bestimmten
Teils des Kaufpreises - in der Regel 10 % - der verfaellt, wenn der
endgueltige Kaufvertrag nicht innerhalb der vereinbarten Frist
geschlossen wird.
Dieser wird ebenfalls vom beauftragten Notar erstellt, muss von beiden
Parteien unterzeichnet werden und gleichzeitig weist der Notar die ihm
treuhaenderisch ueberwiesene Restsumme auf das Konto des
Verkaeufers an. Nicht selten wird daher der abschließende
Vertrag in dafuer bereit gehaltenen Raeumen einer Bank
abgeschlossen.
Das Grundbuch
in Uruguay unterscheidet sich von dem
deutschen
Grundbuch. Jede Aenderung der Eigentumsverhaeltnisse wird
in das Grundbuch eingetragen, ein guter Glaube an das Grundbuch und
somit ein gutglaeubiger Grundstueckserwerb kennt das
uruguayische Recht jedoch nicht. Belastungen und Beschraenkungen
des Grundstuecks werden nicht im Grundbuch eingetragen. Derartige
Lasten werden im Hypothekenregister und im Beschraenkungsregister
(Insolvenz, Geschaeftsunfaehigkeit) vermerkt.
Beim
Grundstueckskauf fallen fuer den Verkaeufer und den
Kaeufer jeweils 3-4 % des Kaufpreises fuer den Notar und ggf.
3% fuer jede der Parteien fuer den Makler an.
Grunderwerbssteuer als auch Grundbuchkosten gibt es nicht.
Da auch bei einer in Deutschland ansaessigen
Person Einkuenfte aus unbeweglichem Vermoegen (Immobilien)
und Gewinne aus der Veraeusserung dieses
Vermoegens, die nach dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und der Republik Oestlich des Uruguay zur Vermeidung der
Doppelbesteuerung auf
dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermoegen vom 5.
Mai 1987, welches seit dem 01.01.1991 Anwendung findet,
in Uruguay besteuert werden koennen, werden diese Gewinne von
der Bemessungsgrundlage der deutschen
Steuer ausgenommen, so dass Gewinne aus
dem Verkauf von Grundstuecken sowie deren Vermietung auch
fuer Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland steuerfrei sind. Weil der
Grundstueckserwerb durch
auslaendische Investoren in Uruguay
keinen Beschraenkungen unterliegt und ein
Devisentransfer nach Uruguay
und von Uruguay aus nicht genehmigungspflichtig ist, bietet die
Geldanlage in Immobilien in Uruguay hervorragende Gewinnchancen.
Da
auch die Kommission der Europaeischen Gemeinschaften in
einer Mitteilung an den Rat und das Europaeische
Parlament vom 08.12.2005 eine verstärkte
Partnerschaft zwischen der Europaeischen Union und Lateinamerika
befuerwortet und davon ausgeht, dass es
bezueglich keiner anderen Region in der Welt so viele
Gruende gibt,
ein echtes wirtschaftliches und politisches Buendnis zu schmieden, ist
langfristig eine
transatlantische Versammlung Europa-Lateinamerika zu
erwarten, in deren Vorfeld die
Schaffung eines Umfelds, das Handel und Investitionen beguenstigt,
geschaffen wird. Es besteht in der EU die Auffassung, dass die
Europaeische Union und Lateinamerika dieselbe Geschichte und dieselbe
Kultur teilen, sich daher untereinander besser verstehen
koennen
als mit anderen Regionen und somit gute Voraussetzungen haben,
zusammen ihr Aktionspotenzial zu vervielfaeltigen. Es sei daher im
eigenen Interesse dieser Laender, auf internationaler Ebene
vorzugsweise als Verbuendete aufzutreten, weshalb die Partnerschaft
zwischen der EU und Lateinamerika durch eine Erneuerung der in den
letzten zehn Jahren verfolgten Strategie ausgebaut werden soll.
In
der Gesamtregion Lateinamerika gibt es mit dem Mercosur
bereits eine
mit der Europaeischen Union vergleichbare Staatengemeinschaft, deren
wirtschaftliche Integration in die EU allen anderen
lateinamerikanischen Staaten vorausgehen wird. Die Neuaufnahme
Venezuelas mit seinen grossen Oelreserven in den Mercosur, die von den
Mitgliedsstaaten des Mercosur getragene generelle Ablehnung einer
Freihandelszone mit den USA und der wirtschaftliche Wettbewerb zwischen
der EU und den USA werden schon bald zu einer noch groesseren
Annaehrung zwischen der EU und dem Mercosur fuehren.
Weil
Uruguay als Mitglied des Mercosur mit dem Sitz des
Mercosur-Sekretariats
Montevideo im Zentrum des Mercosur liegt, steht Uruguay auch ueber die
oben
bereits genannten wirtschaftlichen und geographischen Fakten hinaus
politisch in erster Linie der lateinamerikanischen Staaten, so dass
Investititionen in Uruguay schon kurzfrisitig zu einem aeusserst
lohnenden Engagement zaehlen werden.
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