Deutsch-Uruguayische Gesellschaft e.V.

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        Deutschland-Uruguay

Deutsch-Uruguayische Gesellschaft e.V.
Hannover (Deutschland)  - Punta del Este (Uruguay)

c/o Rechtsanwalt RALF M0EBIUS LL.M.
Rechtsinformatik
Cl. Curupay, Cs. Lukilane
20100 Punta del Este
Uruguay
Tel.: 00598 (42) 483021
e-mail: dug@punta.com
Web: http://dug.punta.com

c/o H0LGER RlCKERT
lm Langen FeIde 22
3O88O Laatzen
Deutschland
e-mail: dug@punta.com
Web: http://dug.punta.com

Presseausweis

Der Presserat der Deutsch-Uruguayischen Gesellschaft e.V. gibt nachfolgend die Voraussetzungen für die Erteilung des Presseausweises der Deutsch-Uruguayischen Gesellschaft e.V. bekannt:

Presseausweis:

1. Stellung eines formlosen Antrags.

2. Nachweis der Mitgliedschaft in der Deutsch-Uruguayischen Gesellschaft e.V.

3. Nachweis der hauptberuflichen Tätigkeit

Der Presseausweis wird vom Presserat der Deutsch-Uruguayischen Gesellschaft e.V. grundsätzlich nur an Mitglieder des Presserates und solche Mitglieder, die hauptberufliche Journalisten sind, erteilt. Als hauptberuflicher Journalist gilt, wer seinen Lebensunterhalt deutlich überwiegend aus dem Ertrag journalistischer Arbeit bestreitet.

Festangestellte Journalistinnen und Journalisten können ihre hauptberufliche Tätigkeit nachweisen, indem sie den Redakteursvertrag vorlegen (ist dieser älter als ein Jahr, so ist entweder eine aktuelle Gehaltsabrechnung erforderlich oder eine Bescheinigung des Arbeitgebers, dass der Vertrag weiterhin gültig ist). Statt eines Vertrages können sie eine Bescheinigung der Chefredaktion oder des Arbeitgebers vorlegen, in der das Vertragsverhältnis als festangestellter hauptberuflicher Journalist bestätigt wird.

Freie Journalistinnen und Journalisten weisen ihre hauptberufliche Tätigkeit nach, indem sie für das vergangene Kalenderjahr Belegexemplare (bei Printjournalisten) vorlegen bzw. Honorarnachweise (Hörfunk, Fernsehen, Online), aus denen die Art ihrer Tätigkeit hervorgeht.
 
Zusätzlich müssen sie vorlegen:
 
- den aktuellen Bescheid der Künstlersozialkasse
- oder die Umsatzsteuervoranmeldung mindestens der letzten zwei Quartale
- oder die Kopie die Einkommensteuerbescheids des letzten Jahres.

Aus den Belegen muss erkennbar sein, dass der Antragsteller seinen Lebensunterhalt aus der journalistischen Tätigkeit bestreiten kann.

Um ihren Status nachzuweisen, legen Volontärinnen und Volontäre ihren Vertrag vor oder eine Bescheinigung ihres Arbeitgebers, aus der hervorgeht, zu welchem Datum das Volontariat beendet ist.

Ausländische Journalistinnen und Journalisten sowie Kolleginnen und Kollegen, die ausschließlich für ausländische Medien arbeiten, müssen ihre hauptberufliche journalistische Tätigkeit nachweisen, um einen Presseausweis zu erhalten. Sie können entweder eine Bescheinung des Publikationsorgans vorlegen, für das sie arbeiten. Aus ihr müssen Art und Umfang der Tätigkeit hervorgehen.  Ansonsten gelten die oben erläuterten Voraussetzungen. Ein Presseausweis wird an ausländische Journalisten nur ausgegeben, wenn sie sich mindestens ein Jahr in Deutschland aufhalten und dieser Aufenthalt der hauptberuflichen journalistischen Tätigkeit dient.

Rentnerinnen und Rentner können den Presseausweis nur erhalten, wenn sie nachweisen, dass aus der freiberuflichen journalistischen Tätigkeit eindeutig mehr verdienen als sie Rentenbezüge haben.

Kolleginnen und Kollegen können während der Elternzeit können den Presseausweis nur erhalten, wenn sie eine regelmäßige  journalistische Tätigkeit nachweisen. (Einzelne Honorarbelege reichen nicht aus).

4. Alternativ zum Nachweis der hauptberuflichen Tätigkeit kann ein Presseausweis der Deutsch-Uruguayischen Gesellschaft e.V. auf Antrag erteilt werden, wenn ehrenamtliche und verdienstvolle Pressearbeit für die Belange der Deutsch-Uruguayischen Gesellschaft e.V. geleistet wurden. Ein einwandfreier Nachweis der verdienten Pressearbeit über einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren sowie andauernde Aktivität zum Zeitpunkt der Erteilung sind erforderliche Voraussetzungen. Für Mitglieder des Ehrenrates kann ein Presseausweis wegen der im Ehrenrat grundsätzlich geleisteten ehrenamtlichen und verdienstvollen Aufbauarbeit der Deutsch-Uruguayischen Gesellschaft e.V. auf Antrag erteilt werden, sofern das Ehrenratsmitglied fünf Veröffentlichungen nachweist, die dem Zweck der Gesellschaft im weitesten Sinne dienlich waren. Die Veröffentlichungen können auch solche sein, die vom Ehrenratsmitglied erstellt und von der Gesellschaft im eigenen Namen veröffentlicht wurden.

5. Für den Presseausweis ist ein Unkostenbeitrag von EUR 50,- an die Deutsch-Uruguayischen Gesellschaft e.V. zu entrichten, der ausschließlich zur Erstellung des Dokumentes dient.      


Der Presserat
RALF M0EBIUS LL.M. (Präsident)
H0LGER RlCKERT
0RTRUD N0LLES